1. DEUTSCHES ALLRAD-FUSO FORUM
26. November 2016
Hallo liebes Forum ,
Eine einfache Frage, aber höchst komplexe Antwort (vermute ich mal):
Was MUSS denn nun alles so im LKW mitgeführt werden, und zwar in Deutschland, und im Rest der Welt ?
Für den PKW Bereich gibt es ja diverse Listen des ADAC aber mit dem LKW (respektive WOMO) sehen ja die Regeln teilweise anderst aus.
Vor allem wär's halt schön, wenn auch die Quelle der "Anforderung" klar wäre, also z.B. §xyz usw.
Und gelten die Regeln dann nur für Fz. aus dem jeweiligen Anmelder Land, also wenn in Belgien ein Feuerlöscher Pflicht wäre, muss ich in Belgien einen haben..... ?
Mir ist schon klar, dass manche Dinge sinnig sind, aber den ganzen Hausstand mitschleppen und dann ein entscheidendes Birnchen nicht dabei zu haben fänd' ich nun auch nur Krass.
Hat da jemand gute Tips. (Eine entsprechende Excel Liste hab ich mal gestartet)
Länder, für die ich irgendwas gefunden habe (zeum Teil aber eben ungesicherte Infos)
Österreich Belgien Bulgarien Schweiz Zypern Tschechien Deutschland Dänemark Estland Spanien Finnland Frankreich Grossbritanien Griechenland Ungarn Irland Italien Litauen Luxenbourg Lettland Malta Polen Portugal Rumänien Schweden Slowenien Norwegen Niederlande Russlamd IS Mazedonien Kroatien Bosnien-Herzegowina Mazedonien Serbien Slowakei
Gegenstände und Regeln für die ich Infos gefunden habe:
Warndreieck
Verbandskasten
Warnweste
Warnleuchte
Unterlegkeile
Lampenbox
Sicherungen
Feuerlöscher
Reserverad
Wagenheber
Kreuzschlüssel (zum Radwechsel)
Handscheinwerfer
Schneeketten
Abschleppseil
Reservekanister
Winterreifen
Spikes
Grüne Versicherungskarte
Notruf
Botschaft
Tagfahrlicht
(Schnee)schaufel
Vignette
Alkohol tester
Rot Weis Rote Warntafel
Anhänger Aufkleber 80 km/h
Navigation
Linksverkehr
Nachtfahrverbot
Sonntagsfahrverbot
Also alles in allem ein echt "hartnäckiges" Problem.......
Besonders spannend find' ich wenn ich ohne Franz. Kentnis dann erklären soll, warum ein blöder Alkotester abgelaufen ist, oder so. Wenn die was finden wollen tun sie es, aber ich möchte es ihnen halt so schwer wie Möglich machen *haha*
Kann auch sein, dass es eine Art "Whiteliste" und "Blacklist" gibt, also Dinge, die man partout nicht haben darf (Mal abgesehen von Drogen und Waffen) - Manche Länder sind bei der Einfuhr von GPS Geräten ja schon zickig.
Gruß Daniel
18. August 2016
Was mich umtreibt ist das Anbringen von Parkwarntafeln nach Paragraph 17 StVO.
Ich sehe extrem selten abgestellte LKW, die diese Tafeln nutzen. Wird das nicht geahndet?
Ansonsten haben wir, außer Alkoholtest und Lampenbox, eigentlich alles dabei... aber was ist die "Botschaft"?
VG Harry
26. November 2016
Hi,
die "Botschaft" ist, ich suche aktiv nach Regeln, die es im Unterschied zum PKW für LKW zu beachten gibt. Ein "WOMO" mag da noch andere haben 😉
Meine Excel Liste ist inzwischen recht lang,und die Nachtparktafel habe ich auch da zugefügt. Ich möchte das Rad nicht neu erfinden, leider ist jedoch in einigen Foren bei der Frage etwas Nervosität ausgebrochen (ob da auch etwas "schlechtes Gewissen" mitspielt ?) Mein Ansatz ist, wenn ich schon den halben Hausstand bei einer Kontrolle im Ausland vorzeigen soll, möchte ich schon wissen, was der Jogi kontrollieren darf, und was ihn ein Scheiß angeht. Ladekappa hab ich genug um das geht's nicht. Und gerade die "Weltenbummler" wissen doch am ehesten was der Sheriff so alles sich anschaut. Diese Infos wären doch brauchbar.
Die Nachtparktafeln müssen an alle Fahrzeuge ab 3,5 to zGG wenn dieses in öffentlichem Raum nachts abgestellt werden. Angeblich sind in Stuttgart schon öfters Knöllchen verteilt worden. Interessant ist, dass die nur beim Parken da sein sollen, sonst nicht => Klappläden. Wegen rechts / links parken brauchst eben auch 4 davon.
Gruß Daniel
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