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Auflastung 7,49 Tonnen
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Adventure Fuso
Erding
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16. Oktober 2017
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30. Juli 2019 - 22:37
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An alle Übergewichtige Fusos,

über das Thema Auflastung, speziell bis 7t ist hier bereits berichtet worden. Für unseren Fuso 6C18 4x4 mit einer Alkovenkabine (siehe http://www.adventure-reisemobil.com) haben die 7t leider nicht ausgereicht. Mit vollem Frischwassertank und beiden Dieseltanks voll (250L) in abfahrbereitem Zustand, also volle Beladung für unsere Weltreise haben wir tatsächlich 7,5t auf die Waage gebracht. Davon 5t auf der Hinter- und 2,5t auf der Vorderachse. Carlo hatte mir bereits berichtet das er eine Auflastung auf 7,49t hat. Diese sei von Dekra durchgeführt worden. Mein TÜV Süd in Bayern hatte man mir bereits eine Abfuhr gegeben. Ohne UBB keine Auflastung hieß es dort. Keine Chance. Die UBB war auch über Kunzmann in Stockstadt nicht zu bekommen. Laut Herrn Debus gab es wohl ein Rundschreiben von Mitsubishi das eine UBB zur Auflastung nicht mehr ausgestellt wird.

Ich habe mit Dekra bei uns in Erding gesprochen. Sie haben sich viel Mühe mit Recherchearbeit gemacht, konnten jedoch nicht den Dekra Ansprechpartner herausfinden der die Auflastung von Carlos Fuso genehmigt hatte. Aber man hat eine Firma ausfindig gemacht die ein Gutachten erstellt um diese Auflastung zu erhalten. Es handelt sich um die Firma Scholz Automotives die ein Gutachten für Fuso Canter ausstellen. Aufgelistet war sogar die identische Typenbezeichnung meines Fuso FE4P10TF1N2. Ich habe mich mit Herrn Scholz in Verbindung gesetzt. Er bat mich darum ihm eine e-Mail mit dem Fahrzeugschein zuzusenden und das gewünschte Gewicht auf welches ich auflasten möchte, anzugeben. Gemacht getan. Hat dann etwa 10 Tage gedauert und ich erhielt eine positive Antwort. Zu zahlen war der Betrag von €472,-  Erhalten habe ich ein Gutachten vom TÜV in Östereich. Leider habe ich es versäumt dieses Gutachten zu kopieren. Es wurde dann von Dekra bei der Sichtung des Fusos und Ausstellung der Unterlagen für die Zulassungsstelle eingezogen. Das ist die normale Vorgehensweise. Dem Gutachten lag auch ein Aufkleber bei der über das sereinmäßige Typenschild hinterm Fahrersitz geklebt wird. Der Dekramann hat das Schild sowie die Fahrgestellnummer vom Rahmen fotografiert. Das war alles. Nochmal € 150,- bei Dekra gezahlt. Dann Zulassungsstelle und neuen Schein mit 7,49t erhalten. Alles in 1 Stunde erledigt. Das war auf den letzten Drücker am Vormittag unseres Abreisetages zur Weltreise am 13.06.19

Wer eine Auflastung braucht schaut mal hier:   http://www.fahrzeugauflastung.de / Firma Scholz

Achja: die Anhängelast wird nicht eingeschränkt und am Fuso muß nichts geändert werden.

Viel Glück an Alle die ebenfalls zu viel auf dem Buckel haben Wink

Liebe Grüße

Ralf

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danieldd
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1. August 2019 - 20:06
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Hallo, die Auflastung kann von einem aAS schon gemacht werden, nur ist der dann dafür verantwortlich. Weil sich aber (leider) manche aAS nicht mit der Materie auseinander setzen wollen, machen die es sich einfacher und möchten gerne eine UBB des Fahrzeugherstellers.

Würden die sich die Mühe machen, könnte sie sehr wohl die grundsätzliche Typfreigabe einsehen, in welcher eine ordentliche Berechnung für die Bremsanalage und die Achsen hinterlegt ist. (auf 7,49t !) Das ist  ja der Sinn einer solchen Freigabe. - Ist halt Arbeit - einfach geht's wenn der Bittsteller ein Zettel hat, welcher die Arbeit abnimmt.

Diesen Zettel hat es mir bei meiner UBB mit angeschwemmt. Darum die Sicherheit, dass für den FGB71 das so gerechnet wurde.

Bei den Wohnmobilen (Zulassung WOMO) ist der Daimler logischerweise zurückhaltend, weil ein einzelner Spezi mit seiner Unvernunft und Klagewillen dem Daimler Stress bereitet hat, klar dass die sich das nicht bieten lassen wollen und darum die Werkstätten entsprechend informieren. 

Fuso Austria ist da noch entspannter.

Im übrigen ist es normal, dass manche Fahrzeuge zum Zwecke der Zulassung notfalls mal nach Österreich oder in die Schweiz umziehen und nach Eintragungen wieder zurück gemeldet werden (mitsamt der Eintragung). So einheitlich ist man in Europa also nicht, und zwar eher auf der Fahrzeugherstellerseite, als auf der gesetzlichen Seite. Gewichte eintragen ist nicht die einzige Schwierigkeit !

Ein Fahrzeug welches in einem EU Land zugelassen wurde kann auch hier so zugelassen werden. 😉

Der aufgerufene Preis ist schon stattlich, wenn ein paar Stunden telefonieren dahinter stecken und evtl Botengänge, sicher ok. Wenn es nur die Kopie eines Standardschreiben wäre wär's ein bisser'l heftig. - Nunja wenn dadurch der "Auflastungfriede" hergestellt wird trägts der LKW Fahrer mit Fassung.

Das Typschild musste ich interessanterweise nicht ändern. Anhängelast ist bei mir auch nicht eingeschränkt, dafür das zul. Zug Gesamtgewicht aber auch nicht erhöht ! => Aufpassen !

Gruß Daniel

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Fuso_Europe_HQ
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7. Januar 2020 - 17:41
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Hallo Abenteurer,

das sind ja abenteuerliche Geschichten die man da zum Thema UBB bei 4x4 hier lesen kann. Ich hoffe das ist nicht euer Spirit wenn es um ein sicheres Fahrzeug für Weltenbummler geht? 🙂 

Vielleicht darf ich mich kurz vorstellen, da es mein erster Thread ist in diesem Forum: Mein Name ist Frank und ich bin bei Daimler in Stuttgart für das Aufbauhersteller-Management FUSO verantwortlich. 

Zum Thema UBB, insbesondere beim 4x4 mal die Facts:

  • eine UBB kann NUR der Hersteller erstellen und sonst niemand! 
  • die Eintragung ist nur mit der UBB vom Hersteller rechtens 
  • der 4x4 kann sowohl auf 7,0t also auch auf 7,5t aufgelastet werden. Das ist unabhängig vom Aufbautyp. ABER: Wir berechnen jedes Fahrzeug einzeln. Wir benötigen vom ABH (!) mindestens eine Achslastberechnung mit Schwerpunktmittelpunkt. Wir entscheiden dann ob 7,0t oder 7,5t möglich sind oder nicht. 
  • Die Auflastung ist bei der DOKA als auch beim Single Cab möglich - > Wenn die Gesamtberechnung stimmt! Bitte beachten das die VA beider DOKA logischerweise schon gut ausgelastet ist.  
  • die UBB unterzeichnet Fuso in Japan gegen, also der Hersteller ! Das schützt euch vor vielem!
  • die UBB gilt immer nur für eine VIN
  • die UBB ist kostenfrei, aber es ist vollkommen legitim das ein Händler/Servicestützpunkt oder ABH im eigenen Ermessen eine Aufwandspauschale berechnet
  • die UBB des Herstellers bestätigt, das die Produktsicherheit des Fahrzeugs (Fahrgestells) trotz der Änderungen abweichend der Aufbaurichtlinie oder der Bedienungsanleitung noch gegeben ist und sie sichert die Garantiebedingungen des Fahrzeugs! 
  • die UBB ist NICHT möglich für einzelbereifte Fahrzeuge jeglicher Art, nur mit Originalbereifung. Passt für euch oft nicht, ist bekannt. Aber der Hersteller gibt trotz mehrfachem Bemühen und Erläuterungen uns keine Freigabe für die Einzelbereifung, ein eigenes Thema.
  • wer den Bau eines neuen Fahrzeugs plant, sollte sich mit dem ABH gemeinsam hinsetzen, das Fahrzeug planen und der ABH (!) soll uns bitte seine Unterlagen für Planung und Berechnung im Entwurf zusenden. Wir bewerten gerne vorab gemeinsam mit dem ABH ob es eine Chance auf Auflastung gibt oder nicht. Da eure Fahrzeuge und Aufbauten nicht gerade günstig sind ist das vom ABH auf jeden Fall zu erwarten. 
  • Bitte auch beachten, dass wir beim 4x4 die Hinterachslast seit 2018 von 6000kg auf 5070kg reduzieren mussten (3850mm Radstand)   
  • Alle Änderungen am Fahrgestell, welche abweichend der Aufbaurichtline sind oder abweichend der Bedienungsanleitung stören die Garantiebedingungen für die betroffenen Teile nur dann nicht, wenn es eine UBB des Herstellers dafür gibt. Unsere Servicestützpunkte werden jährlich von uns auf etwaige Änderungen/Umbauten sensibilisiert.

Wünsche allzeit gute Fahrt und sichere Fahrzeuge! 

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danieldd
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26. November 2016
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7. Januar 2020 - 21:09
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Hallo Frank,

toll auch jemanden "vom Fach" direkt hier zu sehen und zu lesen.

Wie oben schon erwähnt, der richtige Weg ist über die UBB. Dennoch scheint es Umwege zu geben, die eben bei neuen Fahrzeugen zu Garantieproblemen und im Extremfall zu Zwist mit dem "Freigeber" führen kann. Ich finde das Angebot vom Daimler super, sich hier die Aufbauten anzuschauen. Eine Schwerpunktberechnung ist nicht so schwierig, und am Ende auch Bestandteil der UBB, will heissen, wenn die Lastverteilung dann durch Projektänderung doch anders als angenommen ist, dann passt auch die UBB nicht. Das trifft extrem auf die Position von Batterie und Flüssigkeitstanks zu. Manchmal wird man eben während des Projektes neu inspiriert....

Der oben beschriebene Weg (über Japan) bedeutet aber auch, dass man ein bisserl Geduld haben muss.

Interessant für mich  ist, dass sich die HA Last reduziert hat. Gibt es dafür ernste Hintergründe ? - Immerhin 930 kg weniger ! - das wäre eine "angenehme" Reserve gewesen...

Ich habe selbst nach langer Suche keine passenden Einzelräder in 17,5 Zoll gefunden, die mehr als die 6,5 Tonnen ZGG, bzw die HA-Last@6,5t abkönnen. Also eine Singlebreifung mit gleichzeitiger Auflastung geht in 17,5 Zoll somit eh nicht. (Kein Reifen dafür gefunden).

Etwas Offtopic, aber dennoch interessant: Hat denn Fuso Japan einen alternativen Satz Stoßdämpfer, der sich etwas angenehmer fährt, mal freigetestet ? - Zumindest bei meinem alten 411er Unimog gab es mehrere Varianten .....

Gruß Daniel

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Fuso_Europe_HQ
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5
8. Januar 2020 - 13:45
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Hallo Daniel, 

anbei noch ein paar Antworten:

- Die UBB mit Unterschrift aus Japan kann schon mal 2 Monate dauern. Aber alles was wir nach Prüfung zum Thema Auflastung in Japan vorlegen wird in der Regel auch abgesegnet, da wir in Stuttgart die Berechnungen machen und teilweise die Kollegen der MB Entwicklung mit einbeziehen. Wenn die UBB bei Kaufabschluss des Fahrgestells gleich mit beantragt wird und vorab mit dem ABH besprochen ist, dann liegt sie bis zum Tag der Zulassung auf jeden Fall vor. Was eben nicht funktioniert ist, das der ABH das Fahrzeug bestellt, aufbaut und einen Tag vor Zulassung bei uns eine UBB mit viel Druck beantragt. Das gibt's leider zu oft und dann wird über uns gemeckert was nicht berec 

- die max.HA Last musste für die Erneuerung der Bremszertifikate in 2018 reduziert werden. Technisch kann die Achse weiterhin 6000kg. Zulassungstechnisch aber nicht. Die Schwerpunktverlagerung musste nach vorne verlegt werden. Stichtag war die Einführung von AEBS beim Canter auch wenn der 4x4 kein AEBS hat. Homologationsthemen sind sehr komplex.

- Thema Stoßdämpfer und Federn: das haben wir schon beobachtet, das da viel "gebastelt" wird. Alles auf eigenes Risiko der Besitzer bitte. Es gibt aus Japan keine Freigabe oder Erfahrungswerte für die Nutzung anderer Stoßdämpfer oder Federn. Aufgrund der geringen Stückzahlen beim 4x4 im Vergleich zum Gesamtabsatz Fuso Canter wird es hier auch keine Veränderungen geben.

Gruß

Frank 

 

  

 

     

     

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RaGe
Lauf a.d. Pegnitz
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8. Januar 2020 - 14:12
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Hallo Frank,

erst mal herzlich Willkommen im Forum. Wie schon von Daniel geschrieben, toll, dass sich ein "Hersteller" hier im Forum tummelt.

Deine Ausführungen sind sehr interessant...

Magst Du bitte noch etwas zu dem von Dir bezeichneten "Risiko" sagen.

Meinst Du das Risiko,

... bei einem Umbau ohne UBB die Gewährleistungsansprüche zu verlieren?

... bei einem Unfall keinen Versicherungsschutz habe?

... mein Auto bei 25 km/h auseinanderfälltWink?

... oder...

 

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist ein Fahrzeug mit Einzelbereifung grundsätzlich nicht zulässig? Wenn ja, ist dies dann bei allen Aussie und USA Fahrzeugen auch der Fall?

 

Danke schonmal

   Ralf

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Fuso_Europe_HQ
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7. November 2018
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7
8. Januar 2020 - 15:13
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Hallo Ralf, 

Risko:

1.) bei Änderungen ohne UBB und Schäden/Unfällen an Teilen die durch die Änderung betroffen sind muss der Hersteller keine Produkthaftung übernehmen, 2.) bei Änderungen ohne UBB erlischt für die betroffenen Teile die Garantie, bzw. wird sicher zum Streitfall (Nachweispflicht). 3.) Versicherungsschutz: Das muss der Versicherer entscheiden. Grundsätzlich versuchen Versicherungen ja immer Wege und Gründe zu finden um nicht zahlen zu müssen. 

Es gibt keine Freigabe/UBB für die Einzelbereifung des Herstellers. Auch nicht für die Aussie und USA Fahrzeuge. Ja der TÜV und DEKRA nehmen das im Einzelfall ab und tragen es euch ein.Damit ist NUR das Thema STVZO und Zulassung zum Verkehr geregelt! Das hat aber mit Produkthaftung des Herstellers und der Verletzung der Garantiebedingungen nichts zu tun. Wenn euch also der TÜV die Einzelbereifung einträgt, dann ist das keine Freigabe durch den Hersteller. Das muss man klar unterscheiden.

 

  

  

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