1. DEUTSCHES ALLRAD-FUSO FORUM
26. November 2016
Hallo Leute,
Hab grad mal wieder das Fuso BB Portal nach Neuerungen abgesucht, und ein interessanten Eintrag gefunden. Der Titel
"Umbereifung FUSO Canter, alle Fahrzeuge Einzelbereifung beim FUSO Canter 4x4" (04/2017) Veröffentlicht am 03.03.2017
Da denkt man sich doch "geil endlich !"
Aaaaber
Die Ernüchterung folgt auf den Fuß:
".....Wir möchten Sie vorsorglich darüber informieren, dass es momentan keinerlei Möglichkeiten
gibt, für eine Umbereifung (Änderung der Radgröße und Anzahl) unserer Fahrzeuge, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Herstellers zu erhalten. Dies betrifft ebenfalls die
Umbereifung von 4x4 Fahrzeugen auf Einzelbereifung an der Hinterachse. Eine Änderung der
Reifen (Radgröße, Anzahl), welche nicht auf einer Freigabe des Herstellers basiert und
abweichend von der Aufbaurichtlinie vorgenommen wird, kann im Schadenfall zum
vollständigen Verlust der Garantie- und Gewährleistungsansprüche für betroffene Bauteile
seitens des Herstellers führen. ......"
Das bedeutet also, dass alle die mit Single Bereifung durch die Welt fahren, zwar einen coolen TÜV Eintrager haben, und mit Sicherheit beim Aufbauhersteller eine Garantieübernahme für die Schäden, die der Daimler nicht tragen will, vertraglich festgemacht haben.
Kann man hier nur festhalten:
* Am Ende ist es wurscht was der Daimler freigibt.
* Ein Tüvler kann auch tolle Sachen eintragen
* Der Tüver wird's noch lieber tun, wenn's auch der Hersteller freigibt.
Gruß Daniel
Moderators
26. August 2016
Hi Daniel,
ja, den Eintrag habe ich auch gestern gelesen und im ersten Moment gedacht, dass sich bei FUSO/Daimler jetzt endlich etwas in bezug auf Einzelbereifung tut, was sich dann leider als Trugschluß erwiesen hat.
Dass man sich bei Fahrzeugveränderungen, die per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt wurden, im Zweifelsfall nicht wundern darf, wenn der Fahrzeughersteller bei Garantieansprüchen nicht mitspielen will, ist jetzt aber auch keine Neuigkeit, oder? Das betrifft aber nicht nur Einzelbereifungen, sondern auch sonstige Veränderungen am Fahrzeug, die nicht eindeutig über die Aufbaurichtlinien freigeben sind.
Gerade deshalb hast Du natürlich Recht, dass diejenigen von uns, die solche Arbeiten im Rahmen eines kompletten Fahrzeuges von einem Aufbauer haben machen lassen, sich dann primär an Ihren Ausbauer halten können und der wiederum im Innenverhältnis mit dem Fahrgestellhersteller klären wird, wie die sich die Kosten untereinander teilen.
Viele Grüße, Olly
1 Gäste