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Question größere bereifung/ single-bereifung- bitte um hilfe zur klärung der umsetzung

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paul
 paul
(@paul)
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Hallo @peter-stadelhofer ,

vielen Dank für Deine Recherche und das Teilen der Informationen.

Mit den Informationen zu P.O.R Reifen habe ich versucht weitere Informationen zu finden, und so einfach scheint es dann doch nicht zu sein.

Neben diversen Foren habe ich 4 verschiedene KIs befragt, die Antworten fallen unterschiedlich aus. Nach meinem Verständnis, basierend auf den bisherigen Informationen, ist der "Knackpunkt" die Regelung zur mangelnden Verfügbarkeit von Winterreifen mit dem 3PMSF / Alpine-Symbol.

Sind Radgrößen eingetragen, für die es Reifen mit dem 3PMSF / Alpine-Symbol gibt, greift die Ausnahmeregelung nicht. Nur wenn Radgrößen eingetragen sind, für die keine 3PMSF / Alpine-Symbol erhältlich sind, greift die Regelung. Dies würde bedeuten, dass man bei der Eintragung der 37" Räder die bisherigen Räder (285er oder Serienbereifung) austragen lassen müsste, damit die Voraussetzung erfüllt ist. Die andere Voraussetzung "...geländegängige Lkw.." erfüllen unsere Fahrzeuge in jedem Fall.
(Quelle: Nr. 157 Erläuterungen zu technischen Anforderungen an Winterreifen für Spezialfahrzeuge, Bonn, den 16. Oktober 2018, StV22/7341.1/40-00)

An anderer Stelle (BGL) findet sich dann noch zusätzlich der Hinweis:

Spezialfahrzeuge, die mit Reifen für schwere Mobilkräne, mit Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) oder mit Reifen der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire) ausgestattet sind/betrieben werden (Vkbl. 21/2018, S. 758, vom 15.11.2018); wobei diese ausgenommenen Spezialfahrzeuge ohne die entsprechende Winterbereifung dann bei winterlichen Straßenverhältnissen nur maximal 50 km/h fahren dürfen (sofern keine geringere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist und eine Notwendigkeit für die Durchführung der Fahrt besteht.

Wikipedia:

...
Diese Reifen werden Professional Off-Road (POR) genannt und sind ersatzweise im Winter nutzbar, wenn keine 3PMSF für das Fahrzeug angeboten werden. POR-Reifen haben keine EU-Reifenlabel-Kennzeichnung, da ausschließlich für die gewerbliche Nutzung gedacht.

...

Da es für den Fuso ja Bereifung mit dem Alpine-Symbol gibt, könnte es auf die Interpretation des Prüfers (Polizei bei Verkehrskontrolle, Prüfer im Falle eines Unfalls) herauslaufen.

Explorer Magazin:

Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Kraftfahrzeuge und Fahrzeuge, für die es aufgrund der Größe keine testbaren Winterreifen gibt, sind von der Regelung ausgenommen. Ausnahmen gelten demnach für geländegängige Lkw, deren Reifen mit einer POR- (Professional Offroad) oder MPT-Kennzeichnung (Multi Purpose Tire) versehen sind.

Das Wort "demnach" scheint eine Interpretation des Explorer-Magazins zu sein.

Im "Buschtaxi-Forum" findet sich eine Anfrage eines Forumsteilnehmers an das BMV:

Anfrage:
Guten Tag,

im Verkehrsblatt 2018 auf Seite 758 wird ausgeführt, dass die Nutzung von POR- bzw. MPT-Reifen bei winterlichen Straßenbedingungen zulässig ist, sofern keine passenden Reifen mit 3PMSF verfügbar sind.
An meinem Geländewagen fahre ich Reifen mit POR-Kennzeichnung. Darf ich diese Reifen dann unter den Bestimmungen des §2, Abs. 3a StVO auch bei winterlichen Straßenbedingungen nutzen?

Ist die "klarstellende Anpassung auf Verordnungsebene" die seit 2018 (vgl. Verkehrsblatt 2018, S. 758) angestrebt wird zwischenzeitlich erfolgt?

MfG

Antwort 1:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Hierzu kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:

Gemäß § 2 Absatz 3a Satz 1 der StraßenverkehrsOrdnung (StVO) darf der Führer eines Kraftfahrzeuges, dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen, den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) genügen.

Mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282) wurden die technischen Anforderungen an Winterreifen aktualisiert. Die Verordnung trat am 01.06.2017 in Kraft. Als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten seither nur noch Reifen, die mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Es gibt eine Übergangsfrist für M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden. Diese dürfen bis zum 30.09.2024 (auch bei winterlichen Bedingungen) weiter verwendet werden.

Die UN-Regelung Nr. 117 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) legt die technischen Anforderungen an Winterreifen im Einzelnen fest. Für bestimmte Fahrzeuge (z.B. Mobilkrane, geländegängige Lkw) sind Spezialreifen erforderlich, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach der UN-Regelung Nr. 117 erteilt werden kann, da diese Reifen entweder auf Grund ihrer Eigenschaften (z.B. Größe, Bestimmung) nicht dem Anwendungsbereich der UN-Regelung 117 unterliegen oder da es auf Grund der Reifengröße (z.B. Reifen für schwere Mobilkrane) derzeit keine Testmöglichkeiten gibt. Dies betrifft im Wesentlichen Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und MPT (Multi Purpose Tire).

Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Fahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen mit der erforderlichen AlpineKennzeichnung verfügbar sind, bereits mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in § 2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 StVO eine entsprechende Ausnahme von der situativen Winterreifenpflicht formuliert. Die Ausnahmeregelung des § 2 Absatz 3a Satz 1 Nummer 6 StVO gilt für alle Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine entsprechenden Reifen für winterliche Wetterverhältnisse der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zu diesem Sachverhalt eine klarstellende Verlautbarung im Verkehrsblatt veröffentlicht (Verkehrsblatt 2018 Seite 758).

Das Verkehrsblatt kann bezogen werden über:
Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co.KG
[...]

Ob für Ihr Fahrzeug Reifen entsprechende Winterreifen mit der sogenannten Alpine-Kennzeichnung (3PMSF-Symbol) verfügbar sind bzw. inwieweit diese Regelung in Ihrem Fall greift, kann von hier nicht beurteilt werden. Die in § 2 Absatz 3a Straßenverkehrs-Ordnung i.V.m. § 36 Absatz 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beschriebene „situative Winterreifenpflicht" bezieht sich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge. Die Nutzung von Reifen mit M+S Kennzeichnung an Anhängern bei winterlichen Straßenverhältnissen wird dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Nachfrage:
Guten Tag,

danke für ihre schnelle Antwort.

Können Sie mir in meinem Falle weiterhelfen, indem Sie mir sagen ob POR-Reifen grundsätzlich nicht nach der UN-Regelung Nr. 117 geprüft werden können?

Danke.

MfG

Antwort 2:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Reifen mit einer POR-Kennzeichnung (Professional off-road) fallen derzeit nicht unter den Anwendungsbereich der UN-Regelung Nr. 117 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes) und können daher aktuell nicht entsprechend nach dieser Reglung genehmigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

...

In dem Beitrag geht es noch weiter, die Quintessenz ist, ob es 

Nachfolgend die Quellen zu den unterschiedlichen Interpretationen der Frage "Sind Reifen mit der Kennzeichnung P.O.R von der Winterreifenpflicht ausgenommen?"

Google Gemini:

Ja, Reifen mit der Kennzeichnung P.O.R. (Professional Off-Road) sind in Deutschland von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen.

Die Kennzeichnung P.O.R. wird für spezielle Geländereifen verwendet, die für den Einsatz unter besonders schwierigen Bedingungen konzipiert sind. Dazu zählen unter anderem Reifen für schwere Mobilkräne, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge oder Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Katastrophenschutz.

Diese Reifen sind aufgrund ihrer Bauart und Gummimischung so ausgelegt, dass sie auch bei schlechten Bedingungen (z.B. Schnee und Matsch) eine außergewöhnliche Haftung gewährleisten. Da sie jedoch oft nicht die Anforderungen der regulären EU-Reifenkennzeichnungs-Verordnung (z.B. hinsichtlich Rollwiderstand oder Geräuschentwicklung) erfüllen können, wurden für sie Ausnahmeregelungen geschaffen.

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Fahrzeuge, für die bauartbedingt keine passenden Winterreifen (mit Alpine-Symbol, dem sogenannten Schneeflockensymbol) verfügbar sind.

Claude.ai:

Reifen mit der Kennzeichnung "P.O.R" (Professional Off Road) sind nicht automatisch von der Winterreifenpflicht ausgenommen.

Die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) geführt werden. Entscheidend ist dabei nicht die spezielle Kennzeichnung des Reifens, sondern ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Für die Winterreifenpflicht müssen Reifen folgende Kennzeichnungen haben:

  • M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee)
  • Zusätzlich bei Neureifen ab Oktober 2024: das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)

P.O.R-Reifen sind speziell für den professionellen Geländeeinsatz konzipiert. Ob sie von der Winterreifenpflicht befreit sind, hängt davon ab, ob sie zusätzlich eine M+S-Kennzeichnung und gegebenenfalls das Alpine-Symbol tragen. Viele Geländereifen haben diese Kennzeichnungen auch.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre spezifischen P.O.R-Reifen die Winterreifenpflicht erfüllen, sollten Sie die Reifenflanke auf die entsprechenden Kennzeichnungen überprüfen oder einen Reifenhändler konsultieren.

Preplexity.ai:

Reifen mit der Kennzeichnung P.O.R. (Professional Off Road) sind grundsätzlich von der Winterreifenpflicht ausgenommen, allerdings nur für bestimmte Spezialfahrzeuge wie geländegängige Lkw oder Fahrzeuge, für die es keine entsprechend geprüften Winterreifen mit Schneeflockensymbol (3PMSF) gibt.goodyear+2

Rechtliche Grundlage

Die Ausnahme beruht auf einer speziellen Regelung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3a StVO). Laut Auslegung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) betrifft sie insbesondere Spezialfahrzeuge, wie schwere Mobilkrane oder bestimmte geländegängige Nutzfahrzeuge, bei denen die Verwendung von P.O.R.-Reifen regelmäßig erforderlich ist, weil für sie keine 3PMSF-Reifen verfügbar sind oder es keine entsprechenden Testmöglichkeiten gibt.dodge-forum+2

Welche Fahrzeuge profitieren von der Ausnahme?

  • Spezialfahrzeuge (z. B. Mobilkräne, Offroad-Lkw)

  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

  • Fahrzeuge, für die keine getesteten und genehmigten Winterreifen nach ECE-Regelung 117 erhältlich sind

Für normale Pkw und die meisten Transporter (z. B. Klasse N1) gilt die Ausnahme nicht. Hier müssen bei winterlichen Bedingungen weiterhin Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) verwendet werden.explorer-magazin+1

Einschränkungen und Hinweise

  • Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Fahrzeuge, für die explizit keine geeigneten Winterreifen verfügbar sind.bgl-ev+1

  • Mit P.O.R.-Reifen dürfen Spezialfahrzeuge unter winterlichen Bedingungen im Straßenverkehr teilnehmen, jedoch sind möglicherweise Geschwindigkeitsbegrenzungen (max. 50 km/h) vorgeschrieben.bgl-ev

  • Die Ausnahme ist für den Alltagsverkehr allgemein nicht gedacht, sondern für spezifische Fahrzeugtypen in besonderen Einsatzbereichen.bohnenkamp

Fazit: P.O.R.-Reifen sind von der Winterreifenpflicht nur für spezielle, meist gewerbliche Fahrzeuge ausgenommen. Bei allen anderen Fahrzeugen bleibt die Winterreifenpflicht (mit Alpine-Symbol) bestehen.dodge-forum+2

  1. https://www.continental.com/de/presse/pressemitteilungen/2020-01-13-winterreifenpflicht/
  2. https://www.goodyear.eu/de_de/truck/wissensdatenbank/winterguide.html
  3. https://www.dodge-forum.eu/threads/p-o-r-reifen-rechtliches-im-winter.66996/
  4. https://explorer-magazin.com/service/winterreifenpflicht-in-deutschland/
  5. https://explorer-magazin.com/service/gesetzesaenderung-winterreifen/
  6. https://www.bevoelkerungsschutz.sachsen.de/download/Upload/Fahrzeugreifen_der_Feuerwehren_Katastrophenschutzes_Rettungsdienstes.pdf
  7. https://www.bohnenkamp.de/detail/n/situative-winterreifenpflicht-gilt-nicht-fuer-nutzfahrzeuge-der-land-und-forstwirtschaft/
  8. https://www.bgl-ev.de/wp-content/uploads/2023/11/FAQ-Liste-2023_2024-Wi-Reifen-final.pdf
  9. https://bundesverband-reifenhandel.de/en/node/5870
  10. https://www.continental-reifen.de/continental-for-business/business-know-how/winter-regulations/

ChatGPT:

Reifen mit der Kennzeichnung P.O.R. (Professional Off-Road) gelten in Deutschland und Österreich als Geländereifen und sind von der situativen Winterreifenpflicht grundsätzlich ausgenommen.

Ein paar Details:

  • Die Winterreifenpflicht (StVO § 2 Abs. 3a in Deutschland, § 102 KFG in Österreich) schreibt für winterliche Fahrbahnverhältnisse „M+S“, „M.S.“, „M&S“ oder das Alpine-Symbol (3PMSF) vor.

  • Reifen mit der Kennzeichnung P.O.R. fallen nicht unter diese Pflicht, weil sie für spezielle Geländefahrzeuge vorgesehen sind und in der Praxis kaum mit klassifizierten Winterreifen vergleichbar sind.

  • Allerdings: Wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei Glatteis, Schnee oder Schneematsch unterwegs ist, muss es dennoch verkehrssicher bereift sein. Das bedeutet: Auch wenn P.O.R.-Reifen von der Pflicht ausgenommen sind, haftet der Fahrer bei einem Unfall oder wenn das Fahrzeug liegen bleibt u. U. trotzdem.

  • In Österreich wird ausdrücklich festgehalten, dass Geländefahrzeuge mit POR-Reifen nicht unter die Winterreifenpflicht fallen.

👉 Kurz gesagt: Ja, POR-Reifen sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Aber: Für Fahrten auf öffentlicher Straße im Winter können sie problematisch sein, weil sie meist schlechtere Fahreigenschaften auf Schnee/Eis haben als echte Winterreifen.

Viele Grüße

Paul


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Stunden von paul

   
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