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Question größere bereifung/ single-bereifung- bitte um hilfe zur klärung der umsetzung

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paul
 paul
(@paul)
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Hallo @peter-stadelhofer ,

vielen Dank für Deine Recherche und das Teilen der Informationen.

Mit den Informationen zu P.O.R Reifen habe ich versucht weitere Informationen zu finden, und so einfach scheint es dann doch nicht zu sein.

Neben diversen Foren habe ich 4 verschiedene KIs befragt, die Antworten fallen unterschiedlich aus. Nach meinem Verständnis, basierend auf den bisherigen Informationen, ist der "Knackpunkt" die Regelung zur mangelnden Verfügbarkeit von Winterreifen mit dem 3PMSF / Alpine-Symbol.

Sind Radgrößen eingetragen, für die es Reifen mit dem 3PMSF / Alpine-Symbol gibt, greift die Ausnahmeregelung nicht. Nur wenn Radgrößen eingetragen sind, für die keine 3PMSF / Alpine-Symbol erhältlich sind, greift die Regelung. Dies würde bedeuten, dass man bei der Eintragung der 37" Räder die bisherigen Räder (285er oder Serienbereifung) austragen lassen müsste, damit die Voraussetzung erfüllt ist. Die andere Voraussetzung "...geländegängige Lkw.." erfüllen unsere Fahrzeuge in jedem Fall.
(Quelle: Nr. 157 Erläuterungen zu technischen Anforderungen an Winterreifen für Spezialfahrzeuge, Bonn, den 16. Oktober 2018, StV22/7341.1/40-00)

An anderer Stelle (BGL) findet sich dann noch zusätzlich der Hinweis:

Spezialfahrzeuge, die mit Reifen für schwere Mobilkräne, mit Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) oder mit Reifen der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire) ausgestattet sind/betrieben werden (Vkbl. 21/2018, S. 758, vom 15.11.2018); wobei diese ausgenommenen Spezialfahrzeuge ohne die entsprechende Winterbereifung dann bei winterlichen Straßenverhältnissen nur maximal 50 km/h fahren dürfen (sofern keine geringere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist und eine Notwendigkeit für die Durchführung der Fahrt besteht.

Wikipedia:

...
Diese Reifen werden Professional Off-Road (POR) genannt und sind ersatzweise im Winter nutzbar, wenn keine 3PMSF für das Fahrzeug angeboten werden. POR-Reifen haben keine EU-Reifenlabel-Kennzeichnung, da ausschließlich für die gewerbliche Nutzung gedacht.

...

Da es für den Fuso ja Bereifung mit dem Alpine-Symbol gibt, könnte es auf die Interpretation des Prüfers (Polizei bei Verkehrskontrolle, Prüfer im Falle eines Unfalls) herauslaufen.

Explorer Magazin:

Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Kraftfahrzeuge und Fahrzeuge, für die es aufgrund der Größe keine testbaren Winterreifen gibt, sind von der Regelung ausgenommen. Ausnahmen gelten demnach für geländegängige Lkw, deren Reifen mit einer POR- (Professional Offroad) oder MPT-Kennzeichnung (Multi Purpose Tire) versehen sind.

Das Wort "demnach" scheint eine Interpretation des Explorer-Magazins zu sein.

Im "Buschtaxi-Forum" findet sich eine Anfrage eines Forumsteilnehmers an das BMV:

Anfrage:
Guten Tag,

im Verkehrsblatt 2018 auf Seite 758 wird ausgeführt, dass die Nutzung von POR- bzw. MPT-Reifen bei winterlichen Straßenbedingungen zulässig ist, sofern keine passenden Reifen mit 3PMSF verfügbar sind.
An meinem Geländewagen fahre ich Reifen mit POR-Kennzeichnung. Darf ich diese Reifen dann unter den Bestimmungen des §2, Abs. 3a StVO auch bei winterlichen Straßenbedingungen nutzen?

Ist die "klarstellende Anpassung auf Verordnungsebene" die seit 2018 (vgl. Verkehrsblatt 2018, S. 758) angestrebt wird zwischenzeitlich erfolgt?

MfG

Antwort 1:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Hierzu kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:

Gemäß § 2 Absatz 3a Satz 1 der StraßenverkehrsOrdnung (StVO) darf der Führer eines Kraftfahrzeuges, dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen, den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) genügen.

Mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282) wurden die technischen Anforderungen an Winterreifen aktualisiert. Die Verordnung trat am 01.06.2017 in Kraft. Als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten seither nur noch Reifen, die mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Es gibt eine Übergangsfrist für M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden. Diese dürfen bis zum 30.09.2024 (auch bei winterlichen Bedingungen) weiter verwendet werden.

Die UN-Regelung Nr. 117 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) legt die technischen Anforderungen an Winterreifen im Einzelnen fest. Für bestimmte Fahrzeuge (z.B. Mobilkrane, geländegängige Lkw) sind Spezialreifen erforderlich, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach der UN-Regelung Nr. 117 erteilt werden kann, da diese Reifen entweder auf Grund ihrer Eigenschaften (z.B. Größe, Bestimmung) nicht dem Anwendungsbereich der UN-Regelung 117 unterliegen oder da es auf Grund der Reifengröße (z.B. Reifen für schwere Mobilkrane) derzeit keine Testmöglichkeiten gibt. Dies betrifft im Wesentlichen Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und MPT (Multi Purpose Tire).

Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Fahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen mit der erforderlichen AlpineKennzeichnung verfügbar sind, bereits mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in § 2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 StVO eine entsprechende Ausnahme von der situativen Winterreifenpflicht formuliert. Die Ausnahmeregelung des § 2 Absatz 3a Satz 1 Nummer 6 StVO gilt für alle Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine entsprechenden Reifen für winterliche Wetterverhältnisse der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zu diesem Sachverhalt eine klarstellende Verlautbarung im Verkehrsblatt veröffentlicht (Verkehrsblatt 2018 Seite 758).

Das Verkehrsblatt kann bezogen werden über:
Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co.KG
[...]

Ob für Ihr Fahrzeug Reifen entsprechende Winterreifen mit der sogenannten Alpine-Kennzeichnung (3PMSF-Symbol) verfügbar sind bzw. inwieweit diese Regelung in Ihrem Fall greift, kann von hier nicht beurteilt werden. Die in § 2 Absatz 3a Straßenverkehrs-Ordnung i.V.m. § 36 Absatz 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beschriebene „situative Winterreifenpflicht" bezieht sich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge. Die Nutzung von Reifen mit M+S Kennzeichnung an Anhängern bei winterlichen Straßenverhältnissen wird dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Nachfrage:
Guten Tag,

danke für ihre schnelle Antwort.

Können Sie mir in meinem Falle weiterhelfen, indem Sie mir sagen ob POR-Reifen grundsätzlich nicht nach der UN-Regelung Nr. 117 geprüft werden können?

Danke.

MfG

Antwort 2:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Reifen mit einer POR-Kennzeichnung (Professional off-road) fallen derzeit nicht unter den Anwendungsbereich der UN-Regelung Nr. 117 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes) und können daher aktuell nicht entsprechend nach dieser Reglung genehmigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

...

In dem Beitrag geht es noch weiter, die Quintessenz ist, ob es 

Nachfolgend die Quellen zu den unterschiedlichen Interpretationen der Frage "Sind Reifen mit der Kennzeichnung P.O.R von der Winterreifenpflicht ausgenommen?"

Google Gemini:

Ja, Reifen mit der Kennzeichnung P.O.R. (Professional Off-Road) sind in Deutschland von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen.

Die Kennzeichnung P.O.R. wird für spezielle Geländereifen verwendet, die für den Einsatz unter besonders schwierigen Bedingungen konzipiert sind. Dazu zählen unter anderem Reifen für schwere Mobilkräne, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge oder Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Katastrophenschutz.

Diese Reifen sind aufgrund ihrer Bauart und Gummimischung so ausgelegt, dass sie auch bei schlechten Bedingungen (z.B. Schnee und Matsch) eine außergewöhnliche Haftung gewährleisten. Da sie jedoch oft nicht die Anforderungen der regulären EU-Reifenkennzeichnungs-Verordnung (z.B. hinsichtlich Rollwiderstand oder Geräuschentwicklung) erfüllen können, wurden für sie Ausnahmeregelungen geschaffen.

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Fahrzeuge, für die bauartbedingt keine passenden Winterreifen (mit Alpine-Symbol, dem sogenannten Schneeflockensymbol) verfügbar sind.

Claude.ai:

Reifen mit der Kennzeichnung "P.O.R" (Professional Off Road) sind nicht automatisch von der Winterreifenpflicht ausgenommen.

Die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) geführt werden. Entscheidend ist dabei nicht die spezielle Kennzeichnung des Reifens, sondern ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Für die Winterreifenpflicht müssen Reifen folgende Kennzeichnungen haben:

  • M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee)
  • Zusätzlich bei Neureifen ab Oktober 2024: das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)

P.O.R-Reifen sind speziell für den professionellen Geländeeinsatz konzipiert. Ob sie von der Winterreifenpflicht befreit sind, hängt davon ab, ob sie zusätzlich eine M+S-Kennzeichnung und gegebenenfalls das Alpine-Symbol tragen. Viele Geländereifen haben diese Kennzeichnungen auch.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre spezifischen P.O.R-Reifen die Winterreifenpflicht erfüllen, sollten Sie die Reifenflanke auf die entsprechenden Kennzeichnungen überprüfen oder einen Reifenhändler konsultieren.

Preplexity.ai:

Reifen mit der Kennzeichnung P.O.R. (Professional Off Road) sind grundsätzlich von der Winterreifenpflicht ausgenommen, allerdings nur für bestimmte Spezialfahrzeuge wie geländegängige Lkw oder Fahrzeuge, für die es keine entsprechend geprüften Winterreifen mit Schneeflockensymbol (3PMSF) gibt.goodyear+2

Rechtliche Grundlage

Die Ausnahme beruht auf einer speziellen Regelung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3a StVO). Laut Auslegung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) betrifft sie insbesondere Spezialfahrzeuge, wie schwere Mobilkrane oder bestimmte geländegängige Nutzfahrzeuge, bei denen die Verwendung von P.O.R.-Reifen regelmäßig erforderlich ist, weil für sie keine 3PMSF-Reifen verfügbar sind oder es keine entsprechenden Testmöglichkeiten gibt.dodge-forum+2

Welche Fahrzeuge profitieren von der Ausnahme?

  • Spezialfahrzeuge (z. B. Mobilkräne, Offroad-Lkw)

  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

  • Fahrzeuge, für die keine getesteten und genehmigten Winterreifen nach ECE-Regelung 117 erhältlich sind

Für normale Pkw und die meisten Transporter (z. B. Klasse N1) gilt die Ausnahme nicht. Hier müssen bei winterlichen Bedingungen weiterhin Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) verwendet werden.explorer-magazin+1

Einschränkungen und Hinweise

  • Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Fahrzeuge, für die explizit keine geeigneten Winterreifen verfügbar sind.bgl-ev+1

  • Mit P.O.R.-Reifen dürfen Spezialfahrzeuge unter winterlichen Bedingungen im Straßenverkehr teilnehmen, jedoch sind möglicherweise Geschwindigkeitsbegrenzungen (max. 50 km/h) vorgeschrieben.bgl-ev

  • Die Ausnahme ist für den Alltagsverkehr allgemein nicht gedacht, sondern für spezifische Fahrzeugtypen in besonderen Einsatzbereichen.bohnenkamp

Fazit: P.O.R.-Reifen sind von der Winterreifenpflicht nur für spezielle, meist gewerbliche Fahrzeuge ausgenommen. Bei allen anderen Fahrzeugen bleibt die Winterreifenpflicht (mit Alpine-Symbol) bestehen.dodge-forum+2

  1. https://www.continental.com/de/presse/pressemitteilungen/2020-01-13-winterreifenpflicht/
  2. https://www.goodyear.eu/de_de/truck/wissensdatenbank/winterguide.html
  3. https://www.dodge-forum.eu/threads/p-o-r-reifen-rechtliches-im-winter.66996/
  4. https://explorer-magazin.com/service/winterreifenpflicht-in-deutschland/
  5. https://explorer-magazin.com/service/gesetzesaenderung-winterreifen/
  6. https://www.bevoelkerungsschutz.sachsen.de/download/Upload/Fahrzeugreifen_der_Feuerwehren_Katastrophenschutzes_Rettungsdienstes.pdf
  7. https://www.bohnenkamp.de/detail/n/situative-winterreifenpflicht-gilt-nicht-fuer-nutzfahrzeuge-der-land-und-forstwirtschaft/
  8. https://www.bgl-ev.de/wp-content/uploads/2023/11/FAQ-Liste-2023_2024-Wi-Reifen-final.pdf
  9. https://bundesverband-reifenhandel.de/en/node/5870
  10. https://www.continental-reifen.de/continental-for-business/business-know-how/winter-regulations/

ChatGPT:

Reifen mit der Kennzeichnung P.O.R. (Professional Off-Road) gelten in Deutschland und Österreich als Geländereifen und sind von der situativen Winterreifenpflicht grundsätzlich ausgenommen.

Ein paar Details:

  • Die Winterreifenpflicht (StVO § 2 Abs. 3a in Deutschland, § 102 KFG in Österreich) schreibt für winterliche Fahrbahnverhältnisse „M+S“, „M.S.“, „M&S“ oder das Alpine-Symbol (3PMSF) vor.

  • Reifen mit der Kennzeichnung P.O.R. fallen nicht unter diese Pflicht, weil sie für spezielle Geländefahrzeuge vorgesehen sind und in der Praxis kaum mit klassifizierten Winterreifen vergleichbar sind.

  • Allerdings: Wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei Glatteis, Schnee oder Schneematsch unterwegs ist, muss es dennoch verkehrssicher bereift sein. Das bedeutet: Auch wenn P.O.R.-Reifen von der Pflicht ausgenommen sind, haftet der Fahrer bei einem Unfall oder wenn das Fahrzeug liegen bleibt u. U. trotzdem.

  • In Österreich wird ausdrücklich festgehalten, dass Geländefahrzeuge mit POR-Reifen nicht unter die Winterreifenpflicht fallen.

👉 Kurz gesagt: Ja, POR-Reifen sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Aber: Für Fahrten auf öffentlicher Straße im Winter können sie problematisch sein, weil sie meist schlechtere Fahreigenschaften auf Schnee/Eis haben als echte Winterreifen.

Viele Grüße

Paul


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Tagen von paul

   
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marcel.brouillet
(@marcel)
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Veröffentlicht von: @chris

ich habe nach langen Recherchen und einigen Kontakten beschlossen den einfachen Weg zu gehen und auf 285/70 R19,5 umzurüsten.

Hallo ! 

🇩🇪 Ich habe für diese Größe nur Straßenreifen gefunden. Haben Sie welche gefunden, die besser für den Geländeeinsatz geeignet sind?

🇫🇷 Je n'ai pu trouver que des pneus de route pour cette dimension. Est-ce que vous avez trouvé des plus plus adaptés au tout-terrain ?



   
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marcel.brouillet
(@marcel)
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Bonjour / Hallo,

🇩🇪 vielen Dank für diese interessanten Informationen zum POR.
Mein COC gibt eine maximale Achslast von 6 Tonnen für Achse 2 an. Bei Einzelbereifung ist dafür ein Index von 146 erforderlich. Der höchste Index, den ich in 17" gefunden habe, ist „Federal Xplorer 37x12.5 R17 LT 137Q”. Ich habe jedoch den Eindruck, dass Ihre Behörde in Deutschland Einzelbereifung zulässt. Kann mir jemand sagen, um welchen Typ es sich genau handelt?

🇫🇷 Merci pour ces précisions intéressantes sur le POR.

Mon COC indique une masse maximale sur l'essieu 2 de 6 tonnes. En simple monte, cela nécessite un indice 146. Le plus grand index que j'ai trouvé en 17" est le "Federal Xplorer 37"x12.5 R17 LT 137Q". Il me semble pourtant qu'en Allemagne votre autorité autorise des simple monte. Quelqu'un peut-il m'indiquer quel type, précisément ?

image


   
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marcel.brouillet
(@marcel)
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(Hinweis: Der Federal Xplorer verfügt wahrscheinlich nicht über die Symbole EU, M+S oder 3PMSF.)



   
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Peter
(@peter-stadelhofer)
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@marcel 

Bezüglich 285/70R19.5 Reifenprofile 

Meines Wissens gibt es in dieser Größe keine ausgesprochenen Offroad-Reifen. Aber es gibt Reifen mit einem etwas gröberen Profil (Baustellenprofil), z.B. Winterreifen. Generell sind  auch Reifen die für Antriebsachsen vorgesehen sind mit einem eher gröberen Profil versehen. Ich bin der Meinung diese reichen für die meisten Bedingungen, Strasse, Sand, Gravel,  völlig aus, um nicht zu sagen, sie sind dafür sogar am geeignetsten. Die ganz groben Profile, MT Reifen, benötigt eigentlich nur wer im Schlamm und Morast wühlen möchte. 

Gruß Peter

 


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Tagen von Peter

   
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marcel.brouillet
(@marcel)
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Vielen Dank @peter-stadelhofer

🇩🇪 Das hilft mir zu verstehen. Verstehe ich das richtig:

  1. In Deutschland ist der 285/70R19.5 mit Felge 19.5 (19.5x9 ET90 ? bitte bestätigen) als Einzelbereifung zugelassen. Es gibt Reifen mit geeignetem Profil und EU-Symbol sowie 3PMSF/Alpine. Der Nachteil ist, dass sie starre Flanken haben und nicht für das Fahren mit zu geringem Reifendruck (Sand...) ausgelegt sind.
  2. Die Größen 16" oder 17", insbesondere die australischen Lösungen (37/12.5R17, 305/75R16, 315/75R17... auf Felgen 17x9ET92 oder 17x9ET90) sind möglich, aber (in Deutschland) nicht zugelassen, da es keine Reifen mit einem ausreichend hohen Index für die maximale Hinterachslast (in der Praxis max. 124) gibt, geschweige denn mit EU- und 3PMSF/Alpine-Kennzeichnung.

Zwei Anmerkungen:

  1. Ich habe gelesen, dass die zweiten komfortabler sind und eine Struktur haben, die es ermöglicht, die Lauffläche durch Verringern des Drucks zu verbreitern. Aber keiner dieser Reifen ist zugelassen. Stimmt das?
  2. Was ist der Vorteil der ersten im Vergleich zu den originalen 205/75R17.5? Die einzige Felge hinten, nehme ich an, aber wenn man sich ohnehin für 95 % Asphalt ausstattet, hat das dann einen Sinn? Oder geht es darum, 7 cm Bodenfreiheit zu gewinnen?

Um das besser zu verstehen, wäre es toll, wenn mir jemand mitteilen könnte, was in seiner COC als Zweitbereifung angegeben ist (im Abschnitt „Bemerkungen” am Ende der COC), da ich so genau ein Reifenpaar und eine Felgengröße (mit Einpresstiefe ETxx) erhalte. Vielen Dank!

🙏

Falls die Übersetzung unverständlich erscheint, finden Sie unten mein Original auf Französisch.

🇫🇷 Cela m'aide à comprendre. Est-ce que je vois juste ainsi:
- en Allemagne, le 285/70R19.5 avec jante 19.5 (19.5x9 ET90 ? merci de confirmer) est autorisé en simple monte. On trouve des pneus avec profil adéquat et symbole EU et 3PMSF/Alpine. L'inconvénient est qu'ils sont à flancs rigides, et pas prévus pour rouler dégonflés (sable...)
- les tailles 16 ou 17 pouces, notamment les solutions Australiennes (37/12.5R17, 305/75R16, 315/75R17... sur jantes 17x9ET92 ou 17x9ET90) sont possibles, mais ne sont pas autorisées (en Allemagne), car on ne trouve pas de pneus à indice assez élevé pour la charge maximale de l'essieu arrière (124 max en pratique), et encore moins marqués EU et 3PMSF/Alpine
Deux remarques :
- je lis que les seconds sont plus confortables et ont une structure qui permet d'élargir la bande de roulement en baissant la pression. Mais aucun de ceux-ci sont légaux. Exact ?
- Quel est l'intérêt des premiers par rapport aux 205/75R17.5 d'origine ? la jante unique à l'arrière je présume, mais si on s'équipe pour 95% de bitume de toute façon, y a-t-il un intérêt pour cela ? Ou c'est pour gagner 7cm de garde au sol ?
Pour bien comprendre, ça serait super si quelqu'un pouvait m'indiquer ce qui est sur son COC en monte secondaire (dans la rubrique Remarques à la fin du COC) car ça me donne précisément un couple pneus et taille de jante (avec déport ETxx). Merci !


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Tagen 2 mal von Marcel

   
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marcel.brouillet
(@marcel)
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Veröffentlicht von: @peter-stadelhofer

Die 285x19.5 sind einfach richtig stabile LKW-Reifen für hohe Lasten (Lastindex 146, 3000 kg). Die sind an der HA passend, aber an der VA mit nur 1100 kg Radlast völlig unterfordert.

Die 37" sind eine ganz andere Reifenart. Bei den Aussies heißen sie "floating tires", sie haben einen ganz anderen Aufbau und einen ganz anderen Einsatzzweck. Nicht nur daß sie mehr Volumen haben, sondern auch einen geringeren Lastindex. Für meine HA-Last (knapp 4000 kg) ist in D allerdings nur der Radar mit 131 (1950 kg) erhältlich, alle anderen sind zu schwach.

🇩🇪 Das bestätigt mein Verständnis: 19,5" sind legal und 17“ nicht. Ich habe auch hier gelernt, dass es einen Nachteil hat, einen konformen Lastindex zu haben, da dieser dann nicht für die Vorderachse geeignet ist.

Das Bequemste ist nicht zulässig. Das Zulässige ist nicht bequem. Ist das richtig?

Vielen Dank für Ihre Hilfe beim Verständnis der Situation, das ist sehr wertvoll.

Ich hätte jedoch gerne genaue Angaben (COC) dazu, was in Deutschland zulässig ist, bitte.

 

🇫🇷 Cela confirme ma compréhension : les 19.5" sont légaux et les 17" ne le sont pas.
J'apprends ici aussi qu'il y a un inconvénient à avoir un indice de charge conforme, car alors ce n'est pas adapté à l'essieu avant.
Le plus confortable n'est pas légal. Le légal n'est pas confortable. C'est ça ?
Je veux bien toutefois des indications précises (COC) de ce qui est légal en Allemagne, s'il vous plaît.
Un grand merci pour vos aides à comprendre la situation, c'est précieux.



   
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d d
 d d
(@danieldd)
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Leider ist die Umstellung auf "Single Reifen" nicht einfach.

Unterstützung vom Daimler Trucks ist hier nicht zu erwarten.
Wenn man Glück hat, findet man einen willigen Prüfer bei einer berechtigten Stelle, der im Einzelverfahren andere Reifen einträgt.
Die Tatsache, dass jemand eine Reifenart eingetragen hat, ist für das Einzelverfahren irrelevant. Das sind immer Einzelentscheidungen des Prüfers. Deren Spielraum hat sich auch verringert, weil die mittlerweile sehr genau Dokumentieren müssen.
Diese Situation dürfte für ganz Europa sehr ähnlich sein, weil ja die meisten Zulassungsvorgaben harmonisiert wurden....

Die alten 6C18 haben noch eine zulässige Achslast hinten von 6t und 2,8t vorne, neuere sind schon ab Werk nur noch auf 5070/2800 bzw 5170/2800 reduziert.
Diese ohnehin geringere max Achslast kommt hier zugute, und reduziert den nötigen LI etwas.

Technisch könnte man sich eine Freigabe vom Reifenhersteller besorgen, in der hervorgeht, wie der Luftdruck erhöht werden muss damit der Lastindex des Reifens höher wird. Das war früher zumindest möglich, weil dann auch gleichzeitig der Speedindex reduziert wurde.
Weil die meisten Umbauten hier aber Womos sind, also kein Speed Limiter verbaut ist, wird auch die reduzierte SpeedIndex Zahl zum Problem =>
Luftdruckerhöhung kommt somit nicht in Betracht, weil diese Eintragung weder vom Prüfer noch vom Reifenhersteller verantwortet werden würde.

Man könnte noch versuchen die Hinterachslast zu reduzieren, was allerdings dann irgendwann mal das LKW Fahrgestell ad absurdum führt, weil man dann ja ständig überladen ist. Ebenso müsste man ein besseres Balancing zwischen Vorder- und Hinterachse hinbekommen.

Irgendwelche Fancy "halblegalen" Kombinationen sind im Streitfall(z.B. bei einer Kontrolle) dann sowieso schwer durchzusetzen.
Dann ist da noch das Thema mit dem PMSF Symbol.

Also gibt es eben kaum, bis gar keinen guten Ansatz hier ein schlüssiges Konzept aufzuzeigen. Irgendwelche Nachteile gibt es immer.

Der einzige Nachteil der Originalbereifung für mich ist, dass der Allradfuso halt sehr "unprportionert" aussieht ! 

Mein LKW Ist aber auf 7Tonnen aufgelastet und frisst nicht tausende von Euros für Gutachten und Funktionseinschränkungen.

Die Reifen sind günstig, und in leichtem Gelände und auf der Straße fahrbar.

Jetzt bitte nicht schimpfen, größere Laster, die man problemlos auf Singles umstellen kann haben meist ein höheres Leergewicht und sind auch teuer in der Anschaffung mit viel weniger  Zuladung.
Ich kenne wenig Fahrgestelle, auf die man rund 3 Tonnen selber noch drauf packen kann.....

Aus einem günstigen Fuso Fahrgstell wird kein hochgeländegängier Unimog, und kein bequemer Actros.
Er verfügt auch nicht über die Fähigkeiten eines KAT I,
Er hat Elektronik und keinen Allstoffmotor.
Er ist kein Oldtimer.
Er ist so vieles nicht......
....Dafür kann der Fuso aber ein treuer Kumpel sein.....

Gruß Daniel



   
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marcel.brouillet
(@marcel)
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🇫🇷 Danke @danieldd. Soweit ich verstanden habe, gibt es in Deutschland auch keine offizielle Reifenalternative im COC gibt. Ein Prüfer erteilt eine individuelle Genehmigung, aber dieses Dokument gibt es in Frankreich wahrscheinlich nicht. Handelt es sich dabei um den TÜV? Um die regelmäßige technische Überprüfung (Dekra...)?
Und danke, dass Sie uns daran erinnern, dass der Fuso mit seinen Einschränkungen perfekt ist. Ich habe ihn gerade wegen seiner Mittelklasse-Eigenschaften ausgewählt, die für 95 % meiner Aufgaben besser geeignet sind.

🇫🇷 Merci @danieldd. Ce que je comprends est qu'en Allemagne finalement, le COC n'indique pas d'alternative officielle de pneus. C'est un inspecteur qui délivre une autorisation individuelle, mais c'est aussi un document que nous n'avons sans doute pas en France. S'agit-il du TüV? du Contrôle Technique périodique (Dekra...) ?
Et merci de nous rappeler que le Fuso est parfait avec ses limites. Je peux ajuster le choix pour l'intermédiaire, avec une adaptabilité à 95% ce qui est juste.


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Tagen von Marcel

   
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d d
 d d
(@danieldd)
Reputable Member
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in Deutschland spricht man gewöhnlich vom "TÜV" wenn man  Abnahmen/Genehmigungen für das Fahrzeug braucht.

Diese Gutachten werden aber auch von anderen Organisationen erteilt, also DEKRA, GTÜ usw.
Es kommt darauf an, dass ein anerkannter amtlicher Sachverständiger (aaS) das frei gibt.

Das bedeutet der Mensch muss amtlich (authorized) sein, und anerkannt (approved) und Sachverstand haben, meist also Ingenieure einer technischen Fachrichtung.

Die stellen dann das Gutachten aus.

Mit dem Gutachten kann man dann die Änderung in den Fahrzeug Dokumenten (Teil 1 und 2) eintragen lassen, und dann erst ist die Änderung wirksam.
Auf dem Amt wird nicht mehr technisch geprüft, weil das Gutachten vorliegt. (Natürlich behalten die dort eine digitale Kopie (scan).

Ein guter Rat ist, das Vorhaben (also die Änderung) mit dem "aaS"  vorher zu besprechen. Dazu Bilder, Dokumente, andere FZ-Scheine usw dabei haben und plausibel erklären, warum die EInzelbereifung so "wichtig" ist. Bei so einem Gespräch erkennt man schnell wie die Stimmung ist und welche Informationen der Kollege dort noch haben will. Wenn er er starke Bedenken hat, auf jeden Fall fragen, was man tun kann um die Bedenken zu eliminieren. Wenn das nicht klappt, weil er einfach keine Lust hat kann man ihn auch nicht dazu zwingen. Eine andere Organisation hat eventuell eine andere "Auslegung" und ist kooperativer.

Man sollte bestimmt und ohne Zweifel an der eigenen Idee auftreten. Wenn man vor Ort dann selber nicht mehr klar weiß was man will geht es schief.

Hat man seinen Prüfer gefunden, sollte nicht zu viel Zeit vergehen, damit der nicht noch eine andere Idee hat und dann doch anders entscheidet. (Lieferzeiten beachten!)

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass in einem "Vorgespräch" oft noch interessante und korrekte Anregungen kommen - so verkehrt ist das also nicht.

Geduld ist entscheidend.....

Gruß Daniel



   
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