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Vielen Dank für Euer Verständnis.
Hallo in die Runde!
kann mir jemand sagen ob der Aufbau eine dritte Bremsleuchte benötigt. Wenn ich mich umschaue, dann sehe ich Aufbauten mal mit, dann wieder ohne dritte Bremsleuchte. Wer kann hier mal für Klarheit sorgen, bzw. sagen was vorgeschrieben ist.
LG
Andreas
Hallo Andreas
das hängt an der Zulassungsart des Fahrzeuges.
Es gibt LKW (N2,N3 selten mal N1) und die PKW (M1)
für die PKW ist diese für Neufahrzeuge Vorschrift. Ein Wohnmobil ist ein M1 oder eher selten mal ein M2
Spricht hat die Karre mal den Segen als LKW bekommen kann es sein, dass sich bei der Um-typisierung keiner mehr drum schert.
können Fahrzeuge als M1 oder N1 angemeldet werden (Sprinter) dann sieht der Hersteller oft schon die dritte Bremsleuchte vor.
Es gibt auch vorgaben über die Abstände zur Anbringung der Leuchten
dort sieht man mehr: https://www.lasiportal.de/wp-content/uploads/2016/01/J00268_Gesetzliche_Vorschriften_Master_out.pdf
Gruß Daniel
Vielen Dank für die Rückmeldung Daniel!
Das bedeutet wenn ich das Fahrgestell als Wohnmobil anmelden werde, dann wird es der Fahrzeugklasse M1 oder M1G zugeordnet und damit besteht dann die Notwendigkeit der 3. Bremsleuchte, richtig?
VG
Andreas
Da bist Du auf der richtigen Seite
Einfach mal den Draht dafür vorsehen....
Gruß Daniel